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Mit unserer Hilfe können Sie sich wehren und Ihrem Arbeitgeber auf Augenhöhe begegnen. Bei uns bekommen Sie:
- Das Know-how von erfahrenen Arbeitsrechtsanwälten in Köln, die für Sie kämpfen
- Eine individuelle Betreuung, die sich Zeit für Ihren Fall nimmt
- Schnelle Hilfe: laden Sie noch heute das Kündigungsschreiben hier hoch und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen
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Arbeits- und Kündigungsrecht: Wir kämpfen an Ihrer Seite für Ihre Rechte!
Wer als Arbeitnehmer die Kündigung erhält, fühlt sich schwach und alleingelassen. Aber das muss nicht sein! Die Profis der Kanzlei HMS.Barthelmeß Görzel aus Köln kämpfen für Sie in Sachen Kündigungsrecht, Arbeitsrecht und Vertragsrecht. Denn es ist Ihr gutes Recht, fair behandelt zu werden! Laden Sie jetzt Ihre Kündigung hoch und wir melden uns bei Ihnen!
Jetzt beraten lassen!Ein starkes Team: Das sind Ihre Anwälte für Arbeitsrecht in Köln
Diese Arbeitsrechts-Experten legen sich für Sie ins Zeug und helfen Ihnen mit ihrer Erfahrung und ihrem Fachwissen:
Volker Görzel
Volker Görzel ist Gründungspartner bei HMS.Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät seit Jahrzehnten Arbeitnehmer in Kündigungsschutzverfahren vor allen Arbeitsgerichten in Deutschland.
Simone Schäfer
Simone Schäfer berät und vertritt Arbeitnehmer im Vorfeld und Nachgang einer Kündigung. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf der Vertretung vor Gericht sowie der Verhandlung über Abfindungen im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen.
Ioannis Papadopoulos
Ioannis Papadopoulos berät unsere Mandanten bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen wie der Überprüfung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen oder Arbeitszeugnissen. Zudem hat er Erfahrung in Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten.
Diesen Arbeitnehmern konnten wir
bereits helfen
55 Rezensionen auf Google
Lesen Sie, was unsere Mandanten über die Zusammenarbeit mit unserem Arbeitsrechts-Team sagen:
Cristoph Jäger
Die Dienste dieser Kanzlei habe ich bislang in den Bereichen Wettbewerbsrecht und gewerbliches Recht (Hr. Berger), gewerbliches Mietrecht (Hr. Schotters) und Arbeitsrecht (Hr. Görzel) in Anspruch genommen. Ohne Ausnahme wurde uns hier schnell und kompetent geholfen, obwohl wir nur kleine Fälle oder geringfügige Beratungsbedarfe hatten. Stets war der Ausgang für uns positiv und es kam zu keinem Gerichtsstreit. Die Kanzlei kann alle wichtigen Gebiete kompetent abdecken, ist aber trotzdem nicht zu groß, d.h. man hat trotz der Bandbreite und guten Kapazität der Kanzlei immer noch eine persönliche Atmosphäre und faire Stundensätze. Insgesamt bin ich rundum vollends zufrieden und würde die Kanzlei und die Anwälte, mit denen ich Kontakt hatte, jederzeit weiterempfehlen.
Monika Gajewska
Berater gefunden. Es kam auch in keinster Weise ein Gefühl der Schnellabfertigung auf. Im Gegenteil, Herr Görzel hat sich für mich Zeit genommen und alle meine Fragen mehr als beantwortet. Ich möchte mich auf diesem Wege ganz herzlich für die schnelle Terminvergabe und die umfassende Beratung bedanken. Ich werde Ihre Kanzlei immer wieder weiterempfehlen.
AS7 B.
Es ist zwar schon über zwei Jahre her, aber ich möchte RA Volker Görzel noch mal danken. Es lief alles zu meiner vollsten Zufriedenheit und ich würde ihn als Arbeitnehmer immer wieder beauftragen und kann ihn nur empfehlen.
Lars Balk
Ich durfte die Dienste von HMS bereits in 2 Angelegenheiten in Anspruch nehmen. Im Arbeitsrecht hat mich Herr Görzel sehr souverän zu meiner vollsten Zufriedenheit erfolgreich vertreten können.
C. Scha
Herr Görzel und sein Team haben sich top um meine Belange gekümmert. Würde die Kanzlei auch immer weiterempfehlen! 🙂
Lassen Sie jetzt Ihre Kündigung prüfen
Es gibt KEINEN Grund, eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber widerspruchslos zu akzeptieren. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf, wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
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Schritt 1: Füllen Sie das untenstehende Formular aus
Schritt 2: Laden Sie gegebenenfalls Ihre Kündigung hoch
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Annika Potthast /
Franziska Wilhelms
Sekretariat
Mo-Fr sind wir von 9-17 Uhr telefonisch durchgehend erreichbar
Die wichtigsten Fragen – verständlich beantwortet
Sie haben Fragen rund um die Themen Arbeitsrecht und Kündigungsschutz? Antworten finden Sie hier in unserem FAQ:
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung bei dem zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Anderenfalls gilt die Kündigung als wirksam!
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und wenn in dem Betrieb Ihres Arbeitgebers mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind, genießen Sie grundsätzlich „Kündigungsschutz“ nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Dies bedeutet allerdings nicht, dass Sie nicht gekündigt werden können. Ihr Arbeitgeber braucht hierfür jedoch einen Kündigungsgrund, den er darzulegen und zu beweisen hat. Gesetzliche Kündigungsgründe sind die betriebsbedingte, verhaltensbedingte und die personenbedingte Kündigung. Über die Wirksamkeit einer solchen Kündigung entscheiden die Arbeitsgerichte. Dies jedoch nur dann, wenn Sie rechtzeitig eine Kündigungsschutzklage einreichen.
Bestimmte Arbeitnehmergruppen genießen einen besonderen Kündigungsschutz, weil Sie besonders schutzbedürftig sind. Hierzu zählen insbesondere Schwangere, Mütter bis zu vier Monate nach der Entbindung, Mütter und Väter während der Dauer einer Elternzeit, schwerbehinderte Arbeitnehmer oder Betriebsratsmitglieder. Hier ist eine Kündigung nur in Ausnahmefällen bzw. mit Zustimmung der zuständigen Behörde möglich.
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf die Erteilung eines schriftlichen Arbeitszeugnisses. Damit Sie sich mit einem Zeugnis „aus ungekündigter Stelle“ bewerben können, sollten Sie von Ihrem Arbeitgeber unverzüglich ein sog. Zwischenzeugnis verlangen. Für alle Fragen rund um das Thema Zeugnis, insbesondere Bestandteile, Benotung und übliche Formulierungen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zur Dauer des Gerichtsverfahrens können keine pauschalen Angaben gemacht werden. Ein erster Gerichtstermin (Gütetermin) findet jedoch laut Gesetz innerhalb weniger Wochen ab Klageerhebung statt. Ziel ist es, dass bereits in diesem Termin eine abschließende Einigung erzielt werden kann. Anderenfalls läuft das Verfahren weiter. Dies kann einige Monate dauern.
Eine Abfindung stellt grundsätzlich eine freiwillige Leistung dar, die der Arbeitgeber als Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust des Arbeitnehmers zahlt. Die meisten tatsächlich gezahlten Abfindungen werden im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens aufgrund eines Vergleichs gezahlt und werden frei ausgehandelt. Die Höhe der Abfindung richtet sich hierbei unter anderem nach der Beschäftigungsdauer, nach den Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage sowie nach dem Interesse des Arbeitsgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Grundsätzlich ist es in erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Verfahren so, dass jede Partei ihre Anwaltskosten selbst trägt. Es gibt also keine Kostenerstattung für die obsiegende Partei!
Die Verfahrenskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und bemessen sich anhand des sog. Streitwertes. Dieser beträgt für eine einfache Kündigungsschutzklage drei Bruttomonatsgehälter. Gerne berechnen wir vorab die anfallenden Kosten.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, hängt die Übernahme der Kosten davon ab, ob Ihre Versicherung nach den vertraglichen Vereinbarungen arbeitsrechtliche Streitigkeiten umfasst. Ferner spielt auch eine Rolle, seit wann die Rechtsschutzversicherung besteht. Gerne stellen wir für Sie vorab eine entsprechende Deckungsanfrage.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag, einen Abwicklungsvertrag oder eine Abfindungsvereinbarung anbietet, so ist grundsätzlich Vorsicht geboten. Ob das konkrete Angebot im Einzelfall sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. In jedem Fall ist zu beachten, dass der Abschluss einer solchen Vereinbarung zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld führen kann. Gerne beraten wir Sie hierzu.
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie sich so schnell wie möglich –spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung- persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Anderenfalls kann es zu Sperrzeiten beim Bezug von Arbeitslosengeld kommen.
